Um die Unfallverhütungsvorschriften zu erfüllen, muss der Fahrzeugverwalter im Unternehmen Protokolle erstellen. Diese dokumentieren, dass die Fahrer in die Gefahren eingewiesen wurden. Geschieht ein Unfall und es ist kein Protokoll vorhanden, kann der Fahrzeugverwalter für die Schäden haften.
ERSTUNTERWEISUNG
Bei der Übergabe eines Firmenwagens muss der Fahrer in das Fahrzeug in die Gefahren eingewiesen werden. Die Unterweisung muss dokumentiert werden, denn sonst kann bei einem Unfall der Fahrzeugverwalter im Unternehmen für Schäden haften.
JÄHRLICHE FAHRZEUGKONTROLLE
Neben der Erstunterweisung müssen Fahrer einmal im Jahr zu den Unfallverhütungsvorschriften unterwiesen werden. Auch die jährliche Unterweisung muss protokolliert werden.
TÄGLICHE FAHRZEUGKONTROLLE
Firmenwagenfahrer müssen das Fahrzeug auch täglich vor Fahrtantritt auf Schäden und Mängel kontrollieren.
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