
Aufgrund der immer weiter voranschreitenden Entwicklung von Fahrassistenz- bis hin zu autonomen Fahrsystemen hat das Bundesverkehrsministerium zeitweise eine Ethik-Kommission eingesetzt, um Regeln für die Nutzung von auf künstlicher Intelligenz (KI) basierender Fahrysteme zu schaffen.
Im Kern hat sich diese Kommission mit der Frage beschäftigt, wie abhängig man von KI sein möchte, um komfortabler, mobiler und sicherer im Straßenverkehr unterwegs zu sein.
Drei wesentliche Punkte, die die Kommission festgelegt hat, möchte ich näher erläutern:
POSITIVE RISIKOBILANZ
Autonomes Fahren ist aus ethischer Sicht nur dann sinnvoll, wenn es weniger Unfälle veursacht, als menschliche Fahrer.
SCHUTZ DES MENSCHLICHEN LEBENS
Der Schutz des menschlichen Lebens muss immer an erster Stelle stehen. Auch wenn dies in Gefahrensituationen u.U. zu Sachschäden führen kann.
FAHRAUFGABE
Zu jedem Zeitpunkt muss ersichtlich sein, ob der Mensch oder die KI das Fahrzeug führt. Für Haftungsfragen muss dies auch dokumentiert und gespeichert werden.
Grundsätzlich führt die Frage der "Unterwerfung des Menschen", sowie die Abhängigkeit von technischen Systemen nach wie vor zu vielen Diskussionen.
Die Bundesregierung möchte aber mit der Schaffung dieser ethischen Auseinandersetzung für alle zuzkünftigen Herausforderungen gerüstet sein und auch ein Stück weit die Vorreiterrolle innerhalb zukünftiger Mobilität übernehmen.
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