Seit dem 15.06.2019 ist die EU-Verordnung 165/2014 in Kraft. Damit müssen neu zugelassene Fahrzeuge über 3,5 t. zGM (zulässige Gesamtmasse - damit ist hier das Lastzuggesamtgewicht gemeint) mit einem neuen Gerätetyp der digitalen Fahrtenschreiber, den sogenannten Smart Tachographen, ausgestattet sein.
Diese Regelung gilt auch für Fahrzeuge, die im Anhängerbetrieb gefahren werden und dann ein Lastzuggesamtgewicht von über 3,5 Tonnen aufweisen.
Was kann der neue Gerätetyp? Welche neuen Funktionalitäten gibt es? - Ich habe die vier wichtigsten unter die Lupe genommen:
SATELLITEN-NAVIGATION
Anbindung an den europäischen Satelliten-Navigationsdienst Galileo. So kann der smarte Tachograph überprüfen, ob der zurückgelegte Weg tatsächlich den Kilometern entspricht, die die Sensoren des Tachographen ermittelt haben.
SCHNITTSTELLE
Eine verbaute Schnittstelle ermöglicht den Datenaustausch mit intelligenten Verkehrssystemen. Die Übertragung wichtiger Verkehrsinformationen soll unter anderem auch anderen Verkehrsteilnehmern zu Gute kommen.
FERNKONTROLLE
Schnittstelle für den Fernzugriff durch Kontrollbehörden soll die Kontrolle der Werte deutlich erleichtern. So können auch aus einem fahrenden Fahrzeug heraus die Daten abgerufen werden, die der Smart Tachograph ermittelt hat.
FAHRERDATENÜBERMITTLUNG
Durch die Möglichkeit der Übermittlung von Fahrerdaten an eine zentrale Stelle, sollen Manipulationen von Fahrerkarten unmöglich gemacht werden. Es wird in Summe deutlich schwerer, die Aufzeichnungen des Tachographen zu manipulieren.
Commentaires